Die Beiratsglobalmittel für das Jahr 2025 können ab 1. November 2024 beantragt werden.
Der Beirat Osterholz hat entschieden, dass Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus stadtteilbezogenen Beiratsglobalmitteln für das Jahr 2025 bis zum 31. Dezember 2024 beim Ortsamt Osterholz, Marktplatz Osterholz 1, 28325 Bremen eingegangen sein müssen.
Die Antragsvordrucke sind im Ortsamt Osterholz (Schweizer Foyer) zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 8 und 15 Uhr erhältlich oder können auf der Homepage des Ortsamtes abgerufen werden www.oaosterholz.bremen.de.
Das Ortsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mittel nicht für Personalausgaben, Geschäftsbedarf, Bücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, für Mieten, Dienstreisen und auch nicht für die Haltung von Fahrzeugen und dergleichen verwendet werden dürfen.
Anträge sollen überdies einen entsprechenden Kostenvoranschlag enthalten. Wichtig ist, dass die Projekte vor Antragstellung noch nicht begonnen haben dürfen.