oder ACHTUNG: Kleingedrucktes
Mit gutem Gewissen habe ich den Parkplatz zum Einkaufen verlassen: die Parkscheibe nicht vergessen (das hat mich schon mal 30 Euro gekostet) und den Wagen neben einem Schild von Park & Control abgestellt („Parken nur mit Parkscheibe max. 120 Minuten“ steht drauf). Zwar stand der Wagen auf einer Freifläche unmittelbar neben dem letzten markierten Platz (es war kein anderer mehr frei), aber behindert habe ich dort niemanden.
Die Überraschung in Form eines gelben Streifen unter dem Wischerarm fand ich bei der Rückkehr: „Verstoß gem. Ziffer IV.2 AGB […] Sie haben daher gem. Ziffer V.2.lit a) Punkt 2 eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.00 € zu bezahlen”.
Die Tafel mit der umfangreichen AGB an der Einfahrt zum Parkplatz hatte ich vorab nicht gelesen, mich nur an besagtem Schild (ohne AGB) orientiert, „nur innerhalb der markierten Flächen“ war dort nicht zu lesen.
Mein Versäumnis mit der AGB wollte ich zu Hause nachholen und suchte im Internet nach der Firma Park & Control. Was ich zunächst fand waren Schlagzeilen wie: „Die große Abzocke am Parkplatz“ (Merkur.de, München) oder „Vorsicht Verbraucherfalle“ (ARD)
Das verstärkte meinen Eindruck, dass es bei dem Konzept der Parkplatzbewirtschaftung nicht um Kundenfreundlichkeit geht: Händler(-gruppen) wollen lästige Kundenbeschwerden loswerden und die Kontrollfirmen setzen auf Gewinnmaximierung.
Gegen eine vergessene Parkscheibe kann eine (legale) elektronische Version helfen (ADAC). Bei der kleingedruckten AGB, die auf der Website von Park & Control übrigens nicht zu finden ist, heißt die Botschaft wohl „Lernen durch Schmerzen“.
Bleiben Sie achtsam – nicht nur wegen Corona
[jh]